Mitgliedschaft
Mitglieder können alle Personen werden, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen.
Über die endgültige Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.
(§ 5 Satz 2 der Satzung des 1. Schützenvereins 1991 Kurort Hartha e.V.)
Mitgliedsbeiträge
| 1. Jahresbeitrag | |
| - aktive und passive Mitglieder | 70,00 € / Jahr |
| - jugendliche Mitglieder bis zum vollendetem 18. Lebensjahr | 35,00 € / Jahr |
| - Ehrenmitglieder | 35,00 € / Jahr |
| - Schützensenioren | 30,00 € / Jahr |
| - Studenten, Azubis | 27,00 € / Jahr |
| 2. Aufnahmebeitrag | 30,00 € |
| 3. Grundgebühr für die Raumschießanlage Erbgericht | 230,00 € |
| 4. Bußgeld | 10,00 € |